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   BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87   

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BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87 (https://dejure.org/1988,5187)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1988 - 1 WB 84.87 (https://dejure.org/1988,5187)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1988 - 1 WB 84.87 (https://dejure.org/1988,5187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende Wertung - Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der gegen die Versetzung ins MAD-Amt gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist Gegenstand des Verfahrens 1 WB 63/87.

    Diesem Erfordernis genüge auch der unsubstantiierte Hinweis auf die Versetzung nicht, deren Anfechtung im übrigen in dem Verfahren 1 WB 63/87 bereits bei dem Senat rechtshängig sei.

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79

    Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Bei dem Unfallbericht des InspL handelt es sich somit um einen Vorgang, der der innerdienstlichen Meinungsbildung bei einer vom Staatssekretär bzw. vom BMVg zu treffenden Entscheidung zuzurechnen ist und der insoweit einer selbständigen Nachprüfung nicht zugänglich ist (vgl. BDHE 5, 220; 7, 164 Leitsatz 1; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87), weil er als solcher keine dem Antragsteller gegenüber wirksame Entscheidung enthält und selbst bei - objektiv - unrichtiger Sachverhaltsermittlung und -darstellung, keine unmittelbare Auswirkung auf den Soldaten hat.

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 63.87

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung des Dienstherrn

    Er vermute "ganz andere Gründe" und verweise auf seine Beschwerde vom 19. Dezember 1986 (Beschwerde gegen den "Bericht über die Ursachen der Selbsttötung von Oberstleutnant ... S..., zuletzt MAD-Gruppe ..." - Verfahren 1 WB 84/87).

    Für die Glaubwürdigkeit dieser Einlassung spricht, daß der in Rede stehende Bericht im Juni 1986 vom Amtschef MAD-Amt als nächstem Disziplinarvorgesetzten des Kdr MAD-Gruppe ... weisungsgemäß dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr als Einleitungsbehörde vorgelegt worden ist (vgl. Verfahren 1 WB 84/87).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 50.94

    Beschwerde gegen die Stellungnahme zu einem Flugunfallbericht des Generals

    Bei dieser abschließenden Stellungnahme handelt es sich somit um einen Vorgang, der ausschließlich der innerdienstlichen Meinungsbildung dient und der den weiteren von den zuständigen Dienststellen der Bundeswehr zu treffenden Entscheidungen zugrunde gelegt werden kann; einer selbständigen Nachprüfung ist er insoweit nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1960 - BVerwG 1 WB 13.59 - , vom 17. März 1965 - BVerwG 1 (2) WB 16.64 - , vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 84.87 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -), weil er als solche keine dem Antragsteller gegenüber wirksame Entscheidung enthält und selbst bei - objektiv - unrichtiger Sachvehaltsermittlung und -darstellung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Soldaten hat.
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